Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
travianet GmbH (nachfolgend travianet genannt) vermittelt Reiseleistungen auf dem Internetportal last-minute.ch. Auf diesem Internetportal werden verschiedene Reiseleistungen von verschiedenen jeweils namentlich benannten Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften oder sonstigen Leistungsträgern angeboten.
Nachfolgende Vermittlerbedingungen gelten für die Vermittlungsleistungen von travianet für Pauschalreisen, Kreuzfahrten, (Nur-)Flug, (Nur-)Hotel, Mietwagen und Städtereisen, sonstige Reiseleistungen sowie Reiseversicherungen auf dem Internetportal. Bitte beachten Sie im Übrigen die jeweiligen Geschäftsbedingungen des jeweils verantwortlichen Anbieters bei der Leistungsbeschreibung.
I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
(1) Zwischen dem Kunden und travianet kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt travianet, ihm Pauschalreisen, Kreuzfahrten, (Nur-)Flug, (Nur-)Hotel Mietwagen, Städtereisen. Sonstige Reiseleistungen und/oder Reiseversicherungen des jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. travianet tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt, nicht in eigenem Namen an.
Die von travianet auf dem oben genannte Portal dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von travianet oder dem jeweiligen Leistungsträger dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an travianet gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragt travianet gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung.
Der Kunde erhält daraufhin von travianet per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Buchungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestätigung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss er sich unmittelbar nach Eingang der Buchungseingangsbestätigung bei travianet unter der auf dem Internetportal angezeigten Rufnummer oder der E-Mailanschrift melden und die Daten richtig stellen. travianet weist darauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für Flugtickets in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches travianet in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungsträger oder travianet im Namen des Leistungsträgers dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.
(2) Wird travianet vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leistungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit travianet nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung von travianet aus verwaltungstechnischen Gründen zusammengefasst werden. travianet ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünschten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistungen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hat in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des Leistungsträgers.
Zudem wird bei einer evtl. Schlechtleistung eines Leistungsträgers hinsichtlich der von diesem geschuldeten Leistung dann Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Reisepreises in aller Regel nur der an diesen abgeführte Reisepreis sein, nicht jedoch der insgesamt für die Reise aufgewendete Betrag, so dass Ansprüche des Kunden deutlich geringer sein können.
II. Vermittlungsentgelte
Für Vermittlungsleistungen im Hinblick auf (Nur-)Hotel, Pauschalreisen, Mietwagen und Städtereisen und Reiseversicherungen erhebt travianet zurzeit kein gesondertes Entgelt.
Für die Vermittlungsleistungen im Hinblick auf (Nur-)Flug, Bahn u.a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen werden Vermittlungsentgelte berechnet. Die Höhe des Vermittlungsentgeltes ist im jeweiligen Angebot in der jeweiligen Buchungsmaske aufgeführt und vor Abschluss der Buchung für den Kunden ersichtlich.
Aufwendungen oder Auslagen von travianet, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an travianet wie folgt zu erstatten:
Stornierung (Entgelt pro Person/pro Ticket) (zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) 25,00 €
Gruppenangebot (wird bei Buchung des Gruppenangebots verrechnet) 50,00 €
Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte verstehen sich inkl. MwSt.
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von travianet auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Im Falle einer Umbuchung oder Stornierung entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.
III. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber travianet. Die Angaben von travianet stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Auskünfte von travianet beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung. travianet haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
IV. Zahlung
Die Vermittlungsentgelte sowie Aufwendungen oder Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Unser Service-Center hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne telefonisch unter der auf dem Internetportal angegebenen Hotline weiter.
V. Reiseunterlagen
(1) Reiseunterlagen, die travianet von den Leistungsträgern zur Weiterleitung an den Kunden erhält, werden dem Kunden per E-Mail oder Post übermittelt; in Einzelfällen werden die Reiseunterlagen an einem Flughafenschalter hinterlegt, der dem Kunden mitgeteilt wird.
(2) Bei Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung der Voucher an den Kunden entweder per Post, Fax oder E-Mail oder es wird dem Kunden die Reservierungsnummer zur Vorlage bei dem entsprechenden Mietwagenunternehmen übermittelt.
(3) Falls mit dem Kunden der Versand von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden ist, hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.
(4) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per E-Mail übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.
(5) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten travianet umgehend hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
VI. Pflichten von travianet, Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertraglichen Pflichten von travianet umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Leistungen. Die Erbringung der Leistungen selbst gehört, soweit nicht ausdrücklich travianet als Leistungsträger in der Leistungsbeschreibung benannt ist, nicht zu den vertraglichen Pflichten von travianet.
travianet haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen, soweit von travianet übernommen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und sich nicht auf solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.
VII. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Informationen von travianet zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung.
Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder travianet ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Transit- und Zielgebietsländer ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. travianet haftet bei gesonderter Beauftragung zur Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, travianet hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
Dem Kunden wird dringend geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
VIII. Versicherungen
travianet empfiehlt auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten und empfiehlt ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktritts-Versicherung bei der Buchung abzuschließen. Auf die Versicherungsangebote unter dem Button "Reiseversicherung" wird ausdrücklich verwiesen.
IX. Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen der jeweiligen in der Leistungsbeschreibung namentlich benannten Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen können. Zusätzlich zu beachten sind auch Angaben in Flugtickets wie insbesondere Hinweise auf die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.
X. Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
XI. Verjährungsverkürzung
Die Ansprüche des Kunden gegen travianet aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Schäden die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solchen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von travianet oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von travianet beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
XII. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
travianet GmbH
Geschäftsführer: Göran Giegler und Jürgen Weickl
Stadtfeldstr. 16
D-94469 Deggendorf
Ust-ID-Nr.: DE 246 652 677
Handelsregister-Nr.: HRB 2873
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf